Reserveliste: 238 Plätze
aktuell
Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) stellt auf der Suche nach neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EU-Institutionen der Funktionsgruppe „Administration - AD 7“ eine Reserveliste mit 238 Plätzen auf. Bewerbungsschluss war der 16. Dezember 2025.
Gesucht werden Personen für die Arbeitsfelder Datenarchitektur und Interoperabilität, Daten-Governance und Compliance, Datenpolitik und Datenstrategie, Datentechnik und -integration, Data Warehousing (Datenlagerung) und Datenplattformen, Business Intelligence, Datentaxonomie und Metadatenverwaltung und Datenqualitätsmanagement.
Prüfung hat stattgefunden!
Kandidaten und Kanditinnen warten nun auf das Prüfungsergebnis. Lesen Sie unter “FAQ - Die Reserveliste” wie es weiter gehen kann.
Als Laureat / Laureatin - häufig gestellte Fragen
FAQ
In der Regel 1 Jahr bei allgemeinen Auswahlverfahren und 3 Jahre bei Fachverfahren, gerechnet ab der Mitteilung über die Aufnahme. Die Gültigkeit wird häufig um jeweils sechs Monate verlängert, je nach Personalbedarf der Institutionen – das ist jedoch keine Garantie.
Nein. Die Aufnahme bedeutet lediglich, dass man für eine Einstellung in Frage kommt, nicht dass ein Stellenangebot folgt. Im Schnitt werden etwa 50% der Laureaten innerhalb von 7 Monaten eingestellt.
Als Laureat / Laureatin erhält man Zugang zu einer Datenbank, in der alle offenen Planstellen veröffentlicht werden. Auf eine konkrete Ausschreibung kann man sich nun bewerben.
Der zentrale Akteur in diesem Prozess ist die Referatsleitung (Head of Unit), mit der man später zusammenarbeiten wird. Die Referatsleitung wird von jeweiligenHR-Referat unterstützt.
Viele Referatsleitungen sind dazu übergegangen, eine Planstelle als AD 5-AD 10 auszuscheiben. Mit anderen Worten, alle Personen auf einem dieser Level dürfen sich bewerben.
In jeder Ausschreibung gibt es die Rubrik “We look for”. Hier werden die Kriterien beschrieben, die der ideale Kandidat oder die ideale Kandidatin mitbringt.
Aus allen Bewerbungen werden nun die 5-7 vielversprechensten Profile ausgesucht. Aber, seit November 2025 gilt für die Europäische Kommission, dass zu Einstellungsinterviews mindestens eine Person eingeladen werden soll, die die Staatsangehörigkeit eines unterrepräsentierten Mitgliedstaats besitzt.
Ja und nein. Das EU-Beamtenstatut sieht vor, das Personen, die schon verbeamtet sind einen Vorzug genießen. Beispiel: Bewirbt sich ein EU-Beamter aus der EU-Delegation im Kualalumpur auf eine Stelle in Brüssel wird er anderen Personen, die noch nicht verbeamtet sind vorgezogen.
Die Einstellung erfolgt im Prinzip nach Leistung. Die Leistungskriterien werden in einer Ausschreibung in der Rubrik “We look for” beschrieben und dann im Einstellungsprozess gemessen. Wr hier am besten abschneidet, erhält den Job.
Nein, das Gegenteil ist der Fall. Seit November 2025 werden Staatsangehörige unterrepräsentierter Mitgliedstaaten gefördert. Und Deutschland gehört zu diesem Kreis. Haben am Ende eines Auswahlverfahren zwei Personen die gleiche Qualifikation und die gleiche Leistung im Verfahren erbracht, muss die Person angestellt werden, die aus dem weniger repräsentierten Mitgliedstaat kommt.
Ja, die Anstellungsbehörde kann gemäß Beamtenstatut bis zu 24 Monate zusätzliches Dienstalter in der Stufe für einschlägige Berufserfahrung anrechnen. Die genaue Anwendung variiert je nach den internen Durchführungsbestimmungen der jeweiligen Institution.
Genenerell gilt aber, das Auswahlverfahren, dass man schon durchlaufen hat, legt das erste Level fest. Beispiel: man hat ein AD 5-Auswahlverfahren, wird man auch die die AD 5-Gehaltsgruppe eingestuft.
Dei Probezeit beträgt 9 Monate.
Ja, Sie können sich auf mehrer Stellen und bei den verschiedenen Institutionen auch gelichzeitig bewerben.
Eine ärztliche Untersuchung ist vor der Ernennung verpflichtend. Zusätzlich müssen Diplome, Zeugnisse und Ausweisdokumente eingereicht werden. Eine Sicherheitsüberprüfung ist nur bei bestimmten sensiblen Stellen erforderlich, nicht generell.