Reserveliste: 782 Plätze
aktuell
Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt ein allgemeines Auswahlverfahren zur Erstellung von Reservelisten für Bedienstete der Funktionsgruppe Administration (Besoldungsgruppe AD 7) in vier IKT-Fachgebieten durch:
- IKT-Infrastruktur: 1.088 Bewerbungen für 204 Plätze
- IKT-Projektmanagement: 4.453 Bewerbungen für 228 Plätze
- Cloud und Netzwerke: 550 Bewerbungen für 166 Plätze
- Datenwissenschaft: 1.929 Bewerbungen für 184 Plätze
Bewerbungsschluss war der 12. Juni 2026.
Ihr Weg zur Reserveliste
In 3 Schritten
Schritt 1 - Multiple-Choice Fachtest
Der Multiple-Choice Fachtest testet das Wissen im Fachgebiet.
Schritt 2 - Die Logiktests
Es müssen 3 Tests absolviert werden. Sprachlogisches Denken, Zahlenverständnis und abstraktes Denken.
Schritt 3 - Die schriftliche Prüfung
Die Prüfung dient der Bewertung der schriftlichen Kommunikationsfähigkeit.
Multiple-Choice-Fachtest
Schritt 1
Der Multiple-Choice Fachtest testet das Wissen im Fachgebiet.
Der Multiple-Choice Fachtest
- 30 Fragen / Muliple-Choice
- 40 Minuten
- wird in Sprache 2 absolviert (wie im Bewerbungsformular angegeben).
- 4 Antwortmöglichkeiten / immer nur 1 davon richtig
Entscheidet das Ranking der 782 Plätze
Die Ergebnisse bei diesem Test werden für das Ranking der Bewerberinnen und Bewerber genutzt. 448 Personen mit den meisten Punkten erhalten einen Platz auf der Reserveliste.
Online-Veranstaltung
Online-Veranstaltungen zur fachhlichen Vorbereitung wurden am 07./10. Juli 2026 durchgeführt. Eine Orientierungshilfe “Der Fachtest IKT” steht allen Kandidatinnen und Kandidaten nach dem Einloggen hier zur Verfügung.
Der Logiktest
Schritt 2
Der Test umfasst insgesamt 40 Aufgaben aus drei unterschiedlichen Bereichen:
20 Aufgaben zum sprachlogischen Denken, 10 Aufgaben zum Zahlenverständnis sowie 10 Aufgaben zum abstrakten Denken.
Wie sehen die Logiktests aus?
Auf dem European Career Portal 2.0 finden Sie einige kostenlose Beispieltests.
Was muss ich über die Tests wissen?
Einen guten Überblick können Sie sich mit unseren kostenlosen Lernheften verschaffen.
Wie löse ich de Aufgaben richtig und sicher?
Nutzen Sie unsere Logiktest-Schulung mit 2 Modulen à 2,5 Stunden für Ihre individuelle Teststrategie.
Wie werde ich besser?
Nach dem Motto “Übung macht die Meister:in” nutzen Sie unsere Übungspakete mit aktuellen und originalen EPSO-Aufgaben.
Die schriftliche Prüfung
Schritt 3
Die Prüfung dient der Bewertung der schriftlichen Kommunikationsfähigkeit.
Aufsatz zu EU-bezogenen Themen
Die Prüfung dient der Bewertung der schriftlichen Kommunikationsfähigkeit. In 40 Minuten muss ein Text geschrieben werden.
Die Prüfung muss mit mindestens 5 / 10 Punkten bestanden werden,
Open Book
EPSO führt die schriftliche Prüfung als „Open Book“-Prüfung durch. Das bedeutet, dass den Teilnehmenden bereits vor der Prüfung relevantes Material zur Verfügung gestellt wird.
Die konkrete Aufgabenstellung wird hingegen erst während der Prüfung bekannt gegeben und muss auf Grundlage des bereitgestellten Materials bearbeitet werden.
Die Schreibwerkstatt
Wir empfehlen die Teilnahme an einer Schreibwerkstatt, die etwa zwei Wochen vor dem Prüfungstermin stattfinden wird.
Gemeinsam analysieren wir das Prüfungsdokument, entwickeln mögliche Aufgabenstellungen und stellen Ihnen die EPSO-Bewertungskriterien zur schriftlichen Kommunikationsfähigkeit vor. Zudem erhalten Sie konkrete Tipps für eine erfolgreiche Bearbeitung.
Im praktischen Teil simulieren wir die tatsächlichen Prüfungsbedingungen. Dabei entwickeln Sie Ihre persönliche Schreibstrategie und optimieren Ihr Zeitmanagement.
Die perfekte Vorbereitung
Weitere Hilfen
Neben einer Teilnahme an der Fachtest-Online-Veranstaltung, einer Logiktest-Schulung sowie einer Schreibwerkstatt stehen allen Bewerbern und Bewerberinnen noch ein Forum sowie eine Test- und Übungsplattform zur Verfügung
Forum
In unserem Forum können sich Bewerberinnen und Bewerber miteinander vernetzen, Erfahrungen austauschen und insbesondere Fragen zu Umfang und Tiefe des Fachtests diskutieren.
Darüber hinaus werden wir dort regelmäßig aktuelle Übungsaufgaben veröffentlichen und Fragen der Teilnehmer beantworten. So bietet das Forum eine zusätzliche Möglichkeit, sich gezielt auf den Fachtest vorzubereiten und vom gemeinsamen Austausch zu profitieren.
Übungsportal
Auf dem European Career Portal 2.0 findet man die aktuellsten EPSO-Aufgaben EU-weit.
- Aufgaben zum sprachlogischen Denken
- Aufgaben zum Zahlenverständnis
- Aufgaben zum abstrakten Denken
Coaching
Wenn Sie feststellen, dass Sie über unsere Logiktest-Schulungen hinaus weitere Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns gerne an. Im Rahmen eines individuellen Coachings arbeiten wir gezielt an Ihrer persönlichen Performance und gehen auf Ihre individuellen Stärken und Entwicklungsfelder ein.
Dabei profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung unserer Coaches und einer gezielten Vorbereitung auf Ihre Prüfung.
Wichtiger Termin!
Frist zum Hochladen der Nachweise: 01. Oktober 2026 12:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Die Nachweise - häufig gestellte Fragen
FAQ
Laden Sie jedes einzelne Dokument jeweils dort hoch, wo sich die betreffende Angabe in Ihrer Bewerbung befindet. Der Prüfungsausschuss berücksichtigt nur Unterlagen, die korrekt bei den betreffenden Angaben in Ihrer Bewerbung für dieses Auswahlverfahren hochgeladen wurden.
In dieser Phase des Auswahlverfahrens müssen Sie die Nachweise direkt in Ihre Bewerbung hochladen. Laden Sie keine Nachweise in Ihren Lebenslauf hoch – die Daten, die Sie Ihrem Lebenslauf nach Ablauf der Bewerbungsfrist hinzufügen, werden nicht in Ihre Bewerbung übertragen.
Gehen Sie im Single Candidate Portal zu „Mein Konto – Meine Bewerbungen – Meine eingereichten Bewerbungen“ und klicken Sie auf die eindeutige Kennung Ihrer Bewerbung. Scrollen Sie ans Ende Ihrer Bewerbung, klicken Sie auf die bestehenden Einträge (Allgemeine und berufliche Bildung usw.) und fügen Sie die Unterlagen über das Büroklammer-Symbol hinzu. Es gibt keine Schaltfläche „Speichern“. Hochgeladene Unterlagen werden automatisch gespeichert.
Ein Nachweis ist eine Bestätigung von dritter Seite über die im Bewerbungsformular gemachten Angaben. Idealerweise wude der Nachweis auf einem offziellen Briefpapier verfasst, trägt eine Unterschrift und einen Stempel. (Stempel ist kein Muss).
Eine Eigenerklärung ist kein Nachweis. Selbstständige können aber auch Rechnngen als Nachweise nutzen.
Sie laden Nachweise über
- Ihre Bildunsgabschlüsse und
- Ihre Berufserfahrung
hoch.
Vergewissern Sie sich, dass auf den Nachweisen Ihrer Bildungsabschlüsse oder auf Unterlagen über deren Anerkennung Ihr
Name (obligatorisch) sowie relevante Stempel, Unterschriften und (nur falls zutreffend) Seriennummern sichtbar sind.
Im Zusammenhang mit der Berufserfahrung kann es vorkommen, dass offizielle Dokumente entweder keine detaillierte
Beschreibung der wahrgenommenen Aufgaben oder keine Stempel, Namen oder Unterschriften enthalten. Der Name Ihres
Arbeitgebers (d. h. Logo, Kopfzeile mit dem Firmennamen usw.) muss jedoch auf Ihren Dokumenten sichtbar sein.
Achtung: Aus den Nachweisen zur Berufserfahrung müssen drei Dinge erkennbar sein:
- Die Dauer der Beschäftigung,
- Der Umfang der Stelle (z.B. Vollzeit oder Teilzeit) und
- Der Anteil der für die Ausschreibung relevanten Tätigkeiten während der Beschäftigung
EPSO berechnet, ob Sie die erforderliche Anzahl der mehrjährigen Berufserfahrung mitbringen. Die Formel lautet:
Anzahl der Monate x Umfang der Stelle x Anteil der relevante Aufgaben
i) Sind mehr als 75 % der Aufgaben relevant, so gilt die gesamte Dauer der Berufserfahrung als relevant.
ii) Sind zwischen 51 % und 75 % der Aufgaben relevant, so wird die betreffende Dauer der Berufserfahrung zu 75 % angerechnet.
iii) Sind 25 % bis 50 % der Aufgaben relevant, so wird die angegebene Berufserfahrung zu 50 % angerechnet.
iv) Sind weniger als 25 % der Aufgaben relevant, so wird die betreffende Dauer der Berufserfahrung nicht berücksichtigt.
Beispiel: 24 Monate x 0,5 (halbe Stelle) x 0,75 (60% relevante Aufgaben) = 9 Monate
Es sind alle Amtssprachen der EU erlaubt. Das Dokument muss nicht übersetz werden. Sie können
im Format Ihrer Wahl (PNG, JPG oder PDF) hochgeladen werden. Für jede Datei/jedes Dokument gilt eine Beschränkung der
Dateigröße auf höchstens 20 MB.
Für Ihre Sprachkenntnisse sind keine Nachweise erforderlich.
Für das Auswahlverfahren muss mindestens ein Bachelor vorliegen. Alle Hochschulabschlüsse aus der EU werden anerkannt. Liegt ein Abschluss einer universitären Einrichtung von außerhalb der EU vor, müssen Sie nachweisen, dass dieser Abschluss von einer nationalen Behörde aus einem EU-Mitgliedstaat anerkannt worden ist.
Die Datenbank Anabin
Die Datenbank Anabin wird von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz gepflegt. Sie enthält zahlreiche Informationen über ausländische Hochschulen, Studienrichtungen sowie Hochschulabschlüsse.
Die Datenbank Anabin kann Ihnen insbesondere weiterhelfen, wenn Sie feststellen möchten,
- wie Ihr ausländischer Hochschulabschluss in Deutschland bewertet wird.
- ob Ihre ausländische Hochschule in Deutschland anerkannt ist.
- wie Sie Ihren im Ausland erworbenen Grad in Deutschland führen können bzw. welche gesetzlichen Regelungen hierfür bestehen.
Ist Ihre Hochschule, Ihr Studienfach und Ihr Abschluss in der Datenbank Anabin aufgeführt, können Sie einen Ausdruck aus Anabin als Nachweis über die Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Hochschulabschlusses mit einem entsprechenden inländischen Abschluss, zum Beispiel bei Behörden oder zukünftigen Arbeitgebern, vorlegen.
Wird Ihr Absschluss nicht bei Anabin gelistet, wenden Sie sich bitte an diie Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), sie ist die zentrale Stelle für die Bewertung ausländischer Qualifikationen in Deutschland.