Reserveliste: 782 Plätze
aktuell
Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt ein allgemeines Auswahlverfahren zur Erstellung von Reservelisten für Bedienstete der Funktionsgruppe Administration (Besoldungsgruppe AD 7) in vier IKT-Fachgebieten durch:
- IKT-Infrastruktur: 1.088 Bewerbungen für 204 Plätze
- IKT-Projektmanagement: 4.453 Bewerbungen für 228 Plätze
- Cloud und Netzwerke: 550 Bewerbungen für 166 Plätze
- Datenwissenschaft: 1.929 Bewerbungen für 184 Plätze
Bewerbungsschluss war der 12. Juni 2026.
Ihr Weg zur Reserveliste
Die Tests
Zur Aufstellung absolvieren alle Bewerberinnen und Bewerber an einem Tag Online-Tests. Erst danach wird für die Personen mit den meisten Punkten eine Zulassungsprüfung duchgeführt.
Fachbezogener Multiple-Choice-Test
Der Multiple-Choice Fachtest testet das Wissen im Fachgebiet. Er umfasst 30 Fragen, dauert 40 Minuten und wird in der Sprache 2 absolviert, die im Bewerbungsformular angegeben wurde. Einer Frage stehen vier Antwortmöglichkeiten gegenüber. Immer und nur ist eine Antwort wichtig.
Die Ergebnisse beim diesem Test werden für das Ranking der Bewerberinnen und Bewerber genutzt. Für jedes der vier Fachgebiete wird es einen Fachtest geben. Personen mit den meisten Punkten erhalten einen Platz auf der Reserveliste.
Wir haben zwei Veranstaltungen zum IKT-Fachtest durchgeführt:
Montag, den 06. Juli 2026 - 09:00 - 10:30 Uhr und
Freitag, den 10. Juli 2026 - 16:00 - 17:30 Uhr
Für alle, die an der Schulung nicht teilnehmen konnten, haben wir eine Orientierungshilfe “Der IKT-Fachtest” entwickelt. Diese steht nach Anmledung an dieser Stelle zum Download bereit.
Die Logiktests
Es müssen folgende Logiktests absolviert werden:
- sprachlogisches Denken - 20 Aufgaben
- Zahlenverständnis - 10 Aufgaben
- abstraktes Denken - 10 Aufgaben
| Wie sehen die Logiktests aus? | kostenlose Besipieltests European Career Portal 2.0 |
| Was muss ich über die Tests wissen? | kostenlose Orientierungshilfen Die Lernhefte |
| Wie löse ich de Aufgaben richtig, sicher und in der vorgegebenen Zeit? | Logiktest-Schulung mit 2 Module à 2,5 Stunden für Ihre individuelle Teststrategie. Anmelden |
| Wie werde ich besser? | Übungspakete mit aktuellen und originalen EPSO-Aufgaben Übung macht die Meister:in |
Aufsatz zu EU-bezogenen Themen (EUFTE)
Die Prüfung dient der Bewertung der schriftlichen Kommunikationsfähigkeit. In 40 Minuten muss ein Text geschrieben werden. Die Prüfung muss mit mindestens 5 / 10 Punkten bestanden werden,
EPSO führt die schriftliche Prüfung als ‚open book‘ durch, d.h., vor der Prüfung wird Material zur Verfügung gestellt, während der Prüfung dann erst die konkrete Aufgabenstellung.
Wir anaylsieren ebenfalls das konkrete Dokument und entwickeln Aufgabenstellungen. In einer Schreibwerkstatt stellen wir Ihnen die EPSO-Bewertungskriterien zur Messung der schriftlichen Kommunikationsfähigkeit vor und geben Tipps für eine erfolgreiche Bewältigung der Aufgabe.
Im zweiten praktischen Teil der Schulung simulieren wir die tatsächlichen Prüfungsbedingungen. Sie entwickeln Ihre Schreibstrategie und arbeiten an Ihrem Zeitmanagement.
Termin
An dieser Stelle werden wir Sie informieren, wenn wir die geeignete Schreibwerkstatt terminiert haben. Diese wird ca. zwei Wochen vor der Prüfung stattfinden.
Die perfekte Vorbereitung
Neben einer Teilnahme an der Fachtest-Online-Veranstaltung, einer Logiktest-Schulung sowie einer Schreibwerkstatt stehen allen Bewerber und Bewerberinnen noch ein Forum sowie eine Test- und Übungsplattform zur Verfügung
Vernetzung und Austausch
In einem Forum - https://forum.eu-karriere.org - können sich Bewerberinnen und Bewerber vernetzen und insbsondere über den Umfang und Tiefe des Fachtests austauschen. Wir werden dort auch aktuelle Aufgaben posten und Fragen der Teilnehmer:innen beantworten.
European Career Portal 2.0
Auf dem European Career Portal 2.0 (https://www.euphorum.org) findet man die aktuellsten EPSO-Aufgaben EU-weit.
- Aufgaben zum sprachlogisches Denken
- Aufgaben zum Zahlenverständnis
- Aufgaben zum abstraktes Denken
Indviduelle Unterstützung
Wenn Sie merken, dass Sie z.B. über die Logiktest-Schulungen hinaus noch weitere Unterstützung benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren. In einem individuellen Coaching arbeiten wir mit Ihnen an Ihrer Performance. Unsere Coaches haben jahrelange Erfahrung.
Nachweise: Frist endet am 01.10.2026 12:00 Uhr
FAQ
Laden Sie jedes einzelne Dokument jeweils dort hoch, wo sich die betreffende Angabe in Ihrer Bewerbung befindet. Der Prüfungsausschuss berücksichtigt nur Unterlagen, die korrekt bei den betreffenden Angaben in Ihrer Bewerbung für dieses Auswahlverfahren hochgeladen wurden.
In dieser Phase des Auswahlverfahrens müssen Sie die Nachweise direkt in Ihre Bewerbung hochladen. Laden Sie keine Nachweise in Ihren Lebenslauf hoch – die Daten, die Sie Ihrem Lebenslauf nach Ablauf der Bewerbungsfrist hinzufügen, werden nicht in Ihre Bewerbung übertragen.
Gehen Sie im Single Candidate Portal zu „Mein Konto – Meine Bewerbungen – Meine eingereichten Bewerbungen“ und klicken Sie auf die eindeutige Kennung Ihrer Bewerbung. Scrollen Sie ans Ende Ihrer Bewerbung, klicken Sie auf die bestehenden Einträge (Allgemeine und berufliche Bildung usw.) und fügen Sie die Unterlagen über das Büroklammer-Symbol hinzu. Es gibt keine Schaltfläche „Speichern“. Hochgeladene Unterlagen werden automatisch gespeichert.
Ein Nachweis ist eine Bestätigung von dritter Seite über die im Bewerbungsformular gemachten Angaben. Idealerweise wude der Nachweis auf einem offziellen Briefpapier verfasst, trägt eine Unterschrift und einen Stempel. (Stempel ist kein Muss).
Eine Eigenerklärung ist kein Nachweis. Selbstständige können aber auch Rechnngen als Nachweise nutzen.
Sie laden Nachweise über
- Ihre Bildunsgabschlüsse und
- Ihre Berufserfahrung
hoch.
Vergewissern Sie sich, dass auf den Nachweisen Ihrer Bildungsabschlüsse oder auf Unterlagen über deren Anerkennung Ihr
Name (obligatorisch) sowie relevante Stempel, Unterschriften und (nur falls zutreffend) Seriennummern sichtbar sind.
Im Zusammenhang mit der Berufserfahrung kann es vorkommen, dass offizielle Dokumente entweder keine detaillierte
Beschreibung der wahrgenommenen Aufgaben oder keine Stempel, Namen oder Unterschriften enthalten. Der Name Ihres
Arbeitgebers (d. h. Logo, Kopfzeile mit dem Firmennamen usw.) muss jedoch auf Ihren Dokumenten sichtbar sein.
Achtung: Aus den Nachweisen zur Berufserfahrung müssen drei Dinge erkennbar sein:
- Die Dauer der Beschäftigung,
- Der Umfang der Stelle (z.B. Vollzeit oder Teilzeit) und
- Der Anteil der für die Ausschreibung relevanten Tätigkeiten während der Beschäftigung
EPSO berechnet, ob Sie die erforderliche Anzahl der mehrjährigen Berufserfahrung mitbringen. Die Formel lautet:
Anzahl der Monate x Umfang der Stelle x Anteil der relevante Aufgaben
i) Sind mehr als 75 % der Aufgaben relevant, so gilt die gesamte Dauer der Berufserfahrung als relevant.
ii) Sind zwischen 51 % und 75 % der Aufgaben relevant, so wird die betreffende Dauer der Berufserfahrung zu 75 % angerechnet.
iii) Sind 25 % bis 50 % der Aufgaben relevant, so wird die angegebene Berufserfahrung zu 50 % angerechnet.
iv) Sind weniger als 25 % der Aufgaben relevant, so wird die betreffende Dauer der Berufserfahrung nicht berücksichtigt.
Beispiel: 24 Monate x 0,5 (halbe Stelle) x 0,75 (60% relevante Aufgaben) = 9 Monate
Es sind alle Amtssprachen der EU erlaubt. Das Dokument muss nicht übersetz werden. Sie können
im Format Ihrer Wahl (PNG, JPG oder PDF) hochgeladen werden. Für jede Datei/jedes Dokument gilt eine Beschränkung der
Dateigröße auf höchstens 20 MB.
Für Ihre Sprachkenntnisse sind keine Nachweise erforderlich.
Für das Auswahlverfahren muss mindestens ein Bachelor vorliegen. Alle Hochschulabschlüsse aus der EU werden anerkannt. Liegt ein Abschluss einer universitären Einrichtung von außerhalb der EU vor, müssen Sie nachweisen, dass dieser Abschluss von einer nationalen Behörde aus einem EU-Mitgliedstaat anerkannt worden ist.
Die Datenbank Anabin
Die Datenbank Anabin wird von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz gepflegt. Sie enthält zahlreiche Informationen über ausländische Hochschulen, Studienrichtungen sowie Hochschulabschlüsse.
Die Datenbank Anabin kann Ihnen insbesondere weiterhelfen, wenn Sie feststellen möchten,
- wie Ihr ausländischer Hochschulabschluss in Deutschland bewertet wird.
- ob Ihre ausländische Hochschule in Deutschland anerkannt ist.
- wie Sie Ihren im Ausland erworbenen Grad in Deutschland führen können bzw. welche gesetzlichen Regelungen hierfür bestehen.
Ist Ihre Hochschule, Ihr Studienfach und Ihr Abschluss in der Datenbank Anabin aufgeführt, können Sie einen Ausdruck aus Anabin als Nachweis über die Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Hochschulabschlusses mit einem entsprechenden inländischen Abschluss, zum Beispiel bei Behörden oder zukünftigen Arbeitgebern, vorlegen.
Wird Ihr Absschluss nicht bei Anabin gelistet, wenden Sie sich bitte an diie Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), sie ist die zentrale Stelle für die Bewertung ausländischer Qualifikationen in Deutschland.