Um in den EU-Institutionen das Personal nicht nur nach Befähigung und Leistung auszuwählen, sondern auch eine möglichst breite geografische Grundlage zu gewährleisten, wurde das Beamtenstatut geändert (siehe Beschluss der EU-Kommission vom 06.11.2025).
Staatsangehörige aus unterrepräsentierten Mitgliedstaaten sollen verstärkt zu Einstellungsinterviews eingeladen werden.
Bei der Einstellung vom “Temporary Agents” müssen Staatsangehörige aus unterrepräsentierten Mitgliedstaaten bei gleicher Qualifikation sogar bevorzugt angestellt werden.